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Faded Schmirgelpapier

Persönliche Hilfe nach SHG

Die Persönliche Hilfe nach SHG hat in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Sie gilt neu als gleichberechtigt und ist nicht an die wirtschaftliche Hilfe gebunden. Sie zielt darauf ab, Menschen in belastenden Lebenslagen durch individualisierte Massnahmen zu stabilisieren und zu stärken.

Dies gelingt gut, wenn Menschen die Gelegenheit und die Instrumente erhalten, um ihre Stärken zu entfalten. Sie können sich dann innerlich rüsten, Lücken schliessen und selbstwirksam zu einem unabhängigen Leben zurückfinden.

Gerne unterstütze ich Ihre Gemeinde in diesen Angelegenheiten mit Rat und Tat. Ob als Beraterin für die Gemeindevertreterinnen oder der individuellen Begleitung von betroffenen Menschen – rufen Sie mich an! Gerne komme ich unverbindlich und kostenlos zu Ihnen in die Gemeindeverwaltung und stelle mich und meine Dienstleistung persönlich vor.

Meine Dienstleistung umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben:

  • Beratung von GemeindevertreterInnen

  • Gefährdungseinschätzungen

  • Situationsanalysen, Prognosen

  • Kurzzeitige, intensive und praktische Unterstützung in Notsituationen

  • Beratung von Menschen mit Hilfebedarf

  • Erarbeiten von Handlungsplänen mit Personen mit Hilfebedarf

  • Begleitung in der Umsetzung geplanter Handlungen

  • Administration- und Finanzverwaltungen von Menschen mit Hilfebedarf

  • Zusammenarbeit sowie Koordination mit externen Fachstellen und Institutionen

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